Abrechnung und Kosten Osteopathie

 

Die Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet.

Insofern ist es nicht rechtens, Osteopathie bei Vorlage eines Kassenrezeptes über beispielsweise "Krankengymnastik" zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Laut Auffassung der aktuellen deutschen Rechtssprechung unterliegen Physiotherapeuten auch nach erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden 5-jährigen Osteopathie-Studiums dem Recht der Heilberufe. Hier ist definiert, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde unabhängig und eigenständig ausüben dürfen.

 

 

Gesetzliche Kassen:

 

Der Patient tritt zunächst in Vorkasse (Bar oder EC) und rechnet im Anschluss selbst mit seiner jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welcher Höhe Ihre Krankenkasse erstattet und zu welchen Bedingungen sie dies tut.

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, d.h. Sie reichen die Quittung, die Sie von mir bekommen werden, mit der Verordnung bei Ihrer Kasse ein. Diese überweist, je nach Beteiligungshöhe, das Geld auf Ihr Konto. 

 

 

Private Krankenversicherung und private Zusatzversicherung:

 

Einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen

je nach Tarif die Kosten für osteopathische Leistungen. Fragen Sie bei Ihrer PKV im Vorfeld schon mal nach!!
Die Behandlungskosten können auch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

 

 

Bezahlung:

 

Jede Behandlung wird sofort Bar oder per EC bezahlt. Die Ausstellung der entsprechenden Quittung ist selbstverständlich.
Behandlungsdauer: 1.Termin 60 min., jeder weitere Termin 45-50 min.

Behandlungskosten: 1.Termin: 90,00 Euro, jeder weitere Termin: 90,00 Euro